Liebe Patientinnen und Patienten,

leider kommt es mittlerweile auch in unseren Praxen zunehmend zu so genannten „no show-Ereignissen“, heißt: fest vereinbarte Termine werden ohne Absage nicht wahrgenommen.

Dies ist nicht nur hinsichtlich der insgesamt und nun auch seit Pandemiebeginn enorm hohen Anfragen in unseren Praxen nicht tragbar und ärgerlich, da diese freien Termine nicht anderweitig vergeben werden können, sondern gesetzlich auch sehr klar geregelt:
nimmt ein Patient/ eine Patientin in einer Bestellpraxis (und eine solche führen wir!) einen Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahr, wird unabhängig vom Grund ein Ausfallhonorar fällig (§ 615 BGB ,sogenannter Annahmeverzug).

Ich habe dies in meiner Praxis bisher sehr souverän und leger gehandhabt, aufgrund der Häufung dieser „no show-Ereignisse“ ist das jedoch auch nun für mich nicht mehr akzeptabel.
Daher werde ich bedauerlicherweise auch dazu übergehen müssen, in diesen Fällen ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
Hierbei halte ich mich selbstverständlich an die üblichen und gesetzeskonformen Regeln:
wird ein Termin nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt (sms oder Mailbox ist ausreichend!), wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% des entsprechenden Honorars gem. GOT fällig, welches NICHT von Ihrer Krankenversicherung übernommen wird.

Darüber hinaus werde ich ebenfalls ab sofort den Therapieplatz anderweitig vergeben, wenn der- oder diejenige sich nicht selbst aktiv in der darauffolgend, nächsten telefonischen Sprechstunde um einen neuen Termin bemüht, sprich: anruft!

Ich finde es selbst bedauerlich, nun auch solche Maßnahmen einleiten zu müssen, aber wie so oft im Leben leiden nun die meisten, sehr zuverlässigen Patienten am Fehlverhalten einiger weniger unzuverlässiger Menschen.