Das geltende Psychotherapeutengesetz regelt die Kostenübernahme für Psychotherapie: in der Regel übernehmen alle Krankenkassen zunächst die Kosten für maximal 4 probatorische Sitzungen à 50 Minuten.

Seit dem 01.04.2018 setzt die Aufnahme einer Psychotherapie voraus, dass Sie zuvor die so genannte Psychotherapeutische Sprechstunde einmalig aufsuchen, deren Kosten ebenfalls von der GKV übernommen werden.

Das weitere erforderliche formale Procedere zur Beantragung und Kostenübernahme erläutere ich Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs gern.

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, brauchen Sie für die probatorischen Sitzungen und im weiteren Verlauf der Therapie jeweils zu Beginn eines neuen Quartals  nur Ihre Versichertenkarte mitzubringen. 

 

Die probatorischen Sitzungen dienen u.a. dazu, sich kennen zu lernen und mir einen Überblick über Ihre Symptomatik und Ihre Therapieziele zu verschaffen. Ich werde Ihnen mein Angebot vorstellen und prüfen, ob Ihre Symptome der Indikation für eine Verhaltenstherapie entsprechen.
Ich werde mich weiterhin dafür interessieren, was genau Sie in ihrem Leben verändern wollen, was Sie bereits dafür getan haben, um Ihre Ziele zu verwirklichen und woran Sie am Ende der Therapie merken werden, dass sich die Therapie für Sie gelohnt hat.

Wenn eine Indikation für eine Verhaltenstherapie gegeben ist, und ein Therapieantrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden soll, ist es notwendig, zur somatischen Abklärung der Symptomatik einen Arzt aufzusuchen. Dieser erstellt einen sogenannten Konsiliarbericht, um eine organische Erkrankung auszuschließen oder eine ggf. notwendige organische Behandlung zusätzlich zur Psychotherapie einzuleiten. Erst dann kann ein Therapieantrag für eine Verhaltenstherapie an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen in der Regel zweimal 12 Sitzungen à 50 Minuten, die bei Bedarf später verlängert werden können.

 

Als Privatpatient/-in informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über den Umfang und die Beantragungsmodalitäten für eine Verhaltenstherapie.